Nicht Zertifizierte Utensilien: LFGB-Sanktionen und Risikoprävention in Deutschland
Nicht zertifizierte Utensilien in deutschen Lebensmittelbetrieben: Bußgelder bis 100.000 € nach LFGB §60, Strafverfolgung nach §59, Betriebsschließung. Analyse des realen Risikos.
EURO SATIP Srl
4/8/20261 min lesen


Die Realen Kosten der Nichtkonformität in Deutschland
Der Einsatz nicht dokumentierter Schöpfer in einem deutschen Lebensmittelbetrieb birgt erhebliche rechtliche Risiken. Das LFGB und die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder (Veterinäramt, Lebensmittelüberwachungsamt) verfügen über ein abgestuftes Sanktionssystem.
Das Sanktionssystem Nach LFGB
§60 LFGB (Ordnungswidrigkeit): Bußgeld bis zu 100.000 Euro für das Fehlen vorgeschriebener Dokumentationen, die Verwendung nicht konformer Materialien oder Verstöße gegen die Kennzeichnungspflichten für Lebensmittelkontaktmaterialien. §59 LFGB (Straftatbestand): Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe für das Inverkehrbringen von Bedarfsgegenständen, die geeignet sind, die Gesundheit zu schädigen. §61 LFGB: Einziehung der betroffenen Erzeugnisse und Utensilien. §62 LFGB: Betriebsschließung bei wiederholten schwerwiegenden Verstößen oder unmittelbarer Gesundheitsgefahr. OWiG §17: Erhöhung des Bußgeldrahmens bei wirtschaftlichem Vorteil durch die Ordnungswidrigkeit.
Was die Lebensmittelüberwachungsbehörden Prüfen
Bei Routineinspektionen durch das Veterinäramt oder LÜA prüfen die Beamten: physische Verfügbarkeit der Konformitätserklärung (DoC) vor Ort; Kohärenz zwischen Dokumentation und tatsächlich verwendeten Materialien; physischen Zustand der Utensilien; Einhaltung des HACCP-Farbkodierungssystems; Chargenrückverfolgbarkeit der Utensilien über Lieferantendokumentation.
📚 LITERATUR UND QUELLEN
1. LFGB §59-§62 — Strafvorschriften und Bußgeldvorschriften. https://www.gesetze-im-internet.de/lfgb/
2. OWiG §17 — Bußgeldrahmen bei wirtschaftlichem Vorteil. https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/
3. BVL — Jahresbericht Lebensmittelüberwachung Deutschland 2022. https://www.bvl.bund.de
4. Bundeskriminalamt BKA — Lebensmittelkriminalität in Deutschland 2022. https://www.bka.de
5. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 — EU-Hygienebasis für nationale Sanktionen. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32004R0852
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